Enterprise Desktop Client EULA - Inuvika

Enterprise Desktop Client EULA


INUVIKA ENTERPRISE DESKTOP CLIENT ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ("EULA")

Aktualisiert 20. Februar 2022

Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung ("VERTRAG") zwischen dem Endkunden ("Sie") und der Inuvika-Tochtergesellschaft, von der Sie (oder ein in Ihrem Namen handelnder Drittanbieter) Ihren Wartungsvertrag erworben haben (die betreffende Tochtergesellschaft wird im Folgenden als "INUVIKA" bezeichnet). Diese EULA gilt für den Enterprise Desktop Client ("EDC") von INUVIKA (im Folgenden die "Software").


DURCH DIE INSTALLATION UND/ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN UND/ODER BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. Keine der in einer Bestellung oder einem anderen von Ihnen eingereichten Dokument enthaltenen Angaben soll die in dieser VEREINBARUNG enthaltenen Bedingungen in irgendeiner Weise ändern oder ergänzen.


1. ENDBENUTZER-LIZENZEN. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gewährt Ihnen Inuvika eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Installation und/oder Nutzung der Software während der Laufzeit in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Die Software enthält sowohl proprietäre Software von INUVIKA als auch proprietäre Software von Drittanbietern und Open-Source-Software in Objektcodeform, die im Rahmen dieses Vertrags lizenziert wird. "Appliance" bezeichnet eine Hardware-Appliance mit installierter Software. Ungeachtet der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG unterliegt Ihre Nutzung von Open-Source-Software in jeder Hinsicht ausschließlich der Open-Source-Lizenz, die für den aufgeführten Code als anwendbar angegeben ist. "Open-Source-Software" bezeichnet diejenigen Teile der Software, die unter einer Open-Source-Lizenz (z. B. einer Version der GNU General Public License) bereitgestellt werden. Die in der Software enthaltene Open-Source-Software ist in Anlage "A" zu diesem Vertrag aufgeführt. Ungeachtet der Bestimmungen in dieser VEREINBARUNG unterliegt die Nutzung von proprietärer Software Dritter ausschließlich den Lizenzen für proprietäre Software Dritter in Anlage "B" zu dieser Vereinbarung.


Ihre Lizenz wird durch einen Schlüssel (der "MSA-Schlüssel") aktiviert, der die Nutzung der Software in der durch Ihren Wartungsvertrag mit Inuvika (der "Wartungsvertrag") festgelegten Menge erlaubt.


(a) NFR-Lizenz für Demo. Wenn die Software als "Not For Resale (NFR)" zur Verfügung gestellt wird, erlaubt Ihre Lizenz ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser VEREINBARUNG die Verwendung der Software nur, wenn Sie ein aktueller autorisierter INUVIKA-Distributor oder -Wiederverkäufer sind, und dann nur zu Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecken zur Unterstützung Ihrer Endbenutzerkunden und nicht für andere Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundenschulungen oder Produktionszwecke. Beachten Sie, dass sich die NFR-Software nach Ablauf des MSA-Schlüssels selbst deaktivieren kann. Die NFR-Software darf auf keinen Fall über das Ablaufdatum hinaus verwendet werden.


(b) POC zur Evaluierung. Wenn die Software für einen Konzeptnachweis ("POC") zur Verfügung gestellt wird, erlaubt Ihre Lizenz ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser VEREINBARUNG die Nutzung nur, wenn Sie ein Endkunde sind, und dann nur für Ihre internen Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecke und nicht für andere Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionszwecke. Ihre Lizenz gilt für den Zeitraum, der durch den Wartungsvertrag festgelegt ist, ohne Anspruch auf Support (wie in der Support-Policy von Inuvika definiert) und ohne Anspruch auf Entschädigung bei Rechtsverletzungen gemäß Abschnitt 3 dieser Vereinbarung. Beachten Sie, dass sich die POC-Software nach Ablauf des MSA-Schlüssels selbst deaktivieren kann. Die POC-Software darf auf keinen Fall über den Ablauf des Schlüssels hinaus verwendet werden.


(c) Wartung. Der für die Software geltende Wartungsplan ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Inuvika unter https://www.inuvika.com/licenses/terms-and-conditions (die AGBs) aufgeführt. Die Wartung für die Software beginnt mit der Lieferung der MSA-Schlüssel.


Updates unterliegen den Bedingungen dieser VEREINBARUNG. Zusätzlich zur Wartung können Sie auch Support-Services (wie in den AGBs definiert), einschließlich Installationsdienstleistungen oder technische Beratung von Inuvika-Distributoren oder -Wiederverkäufern erwerben.


2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE, EINSCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN. Mit Ausnahme der in Abschnitt 1 ausdrücklich genannten Fälle dürfen Sie die Software nicht übertragen, abtreten, teilen, Rechte an ihr einräumen oder sie verleasen, es sei denn, eine solche Beschränkung ist durch geltendes zwingendes Recht untersagt. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jeder Erwerber die Bedingungen dieser VEREINBARUNG akzeptiert. Falls Sie die Software durch Automatisierung bereitstellen, sind Sie dafür verantwortlich, dass alle Endbenutzer, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, die Bedingungen dieser VEREINBARUNG einhalten. Sie müssen auf Anfrage nachweisen, dass die Bedingungen für eine rechtmäßige Übertragung der Software erfüllt sind. Alle Gewährleistungs-, Wartungs- und Entschädigungsrechte erlöschen bei einer solchen Übertragung automatisch und stehen dem Erwerber nicht mehr zur Verfügung. Sie müssen bei einer solchen Übertragung die geltenden Exportgesetze einhalten.


Sie sind nicht berechtigt, die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu kopieren, es sei denn, dies wird in dieser VEREINBARUNG ausdrücklich gestattet oder die vorgenannte Einschränkung ist durch geltendes zwingendes Recht ausdrücklich verboten. Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Etiketten oder Marken auf der Software entfernen. Im Falle eines kundenspezifischen Brandings müssen die Worte "Powered by Inuvika" Teil jedes alternativen Brandings sein. Ungeachtet des Vorstehenden soll diese VEREINBARUNG Sie nicht daran hindern oder einschränken, zusätzliche oder andere Rechte auszuüben, die durch Teile der Software gewährt werden, die Open-Source-Software sind.


ALLE NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE AN DER SOFTWARE SIND INUVIKA ODER SEINEN LIZENZGEBERN VORBEHALTEN. INUVIKA und/oder seine Lizenzgeber sind Eigentümer und Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Software (vorbehaltlich aller Open-Source-Software-Rechte, die Sie haben), einschließlich aller Anpassungen, Modifikationen, Übersetzungen, abgeleiteten Werke oder Kopien sowie aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Design, die Herstellung oder den Betrieb der Software.


3. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERSTÖSSEN. Im Falle eines Anspruchs, einer Klage oder eines Verfahrens, das gegen Sie angestrengt wird und auf der Behauptung beruht, dass die Software (mit Ausnahme von Open-Source-Software) ein Patent, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzt ("Verletzungsanspruch"), wird INUVIKA einen solchen Verletzungsanspruch abwehren oder nach eigenem Ermessen beilegen und alle Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die mit der Verteidigung eines solchen Verletzungsanspruchs verbunden sind, sowie alle von INUVIKA bei der Beilegung eines solchen Verletzungsanspruchs endgültig zugesprochenen Entschädigungen oder abgeschlossenen Vergleiche zahlen, vorausgesetzt, Sie: (i) INUVIKA unverzüglich schriftlich über Ihre Benachrichtigung oder Entdeckung eines Verletzungsanspruchs benachrichtigen, so dass INUVIKA nicht durch eine Verzögerung bei der Benachrichtigung beeinträchtigt wird; (ii) INUVIKA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Verletzungsanspruchs überlassen; und (iii) angemessene Unterstützung bei der Verteidigung desselben leisten. Nach der Benachrichtigung über einen Verletzungsanspruch oder wenn INUVIKA einen solchen Anspruch für wahrscheinlich hält, kann INUVIKA auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen: (i) Ihnen das Recht verschaffen, die angeblich verletzende Software weiterhin zu nutzen; (ii) die Software ersetzen oder modifizieren, um sie nicht verletzend zu machen; oder (iii) die Software zurücknehmen und Ihnen eine anteilige Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit Ihres Abonnementvertrags gewähren. INUVIKA übernimmt keine Haftung und ist nicht haftbar für Verletzungsansprüche oder Behauptungen von Rechtsverletzungen, die auf Folgendem beruhen: (i) Ihrer Nutzung der Software nach der Benachrichtigung, dass Sie die Nutzung dieser Software aufgrund eines Verletzungsanspruchs einstellen sollten; (ii) einer Änderung der Software durch Sie oder auf Ihre Anweisung; (iii) Ihrer Kombination der Software mit Hardware, Geräten, Software, Dienstleistungen, Daten oder anderen Inhalten oder Materialien, die nicht von INUVIKA stammen, wenn ein solcher Verletzungsanspruch durch die alleinige Nutzung der Software vermieden worden wäre. DAS VORSTEHENDE GIBT IHR AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF VERLETZUNGSANSPRÜCHE ODER BEHAUPTETE VERLETZUNGEN VOR.


4. KEINE GARANTIE. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 3 in Bezug auf die Verletzung geschützter Teile der Software stellt INUVIKA die Software so zur Verfügung, wie sie ist, und garantiert nicht, dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist, dass Fehler oder Defekte korrigiert werden können oder dass die Software Ihren Anforderungen entspricht. ES BESTEHT KEINERLEI GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE LIEGT BEIM ENDBENUTZER. Mit Ausnahme der oben in Abschnitt 3 dargelegten Bestimmungen, die sich ausschließlich auf die urheberrechtlichen Aspekte der Software beziehen, haftet INUVIKA nicht für Ansprüche aufgrund von Patent-, Urheberrechts-, Lizenz- oder Geschäftsgeheimnisverletzungen, die ganz oder teilweise auf einer Modifikation der Software durch den Wiederverkäufer, Sie oder Dritte oder deren jeweilige Mitarbeiter oder Vertreter beruhen. Sollte ein vorläufiges oder endgültiges Urteil gegen Ihre Nutzung oder Ihren Betrieb der Software oder eines Teils davon aufgrund einer angeblichen Verletzung des Urheberrechts eines Dritten durch einen Binärcode von INUVIKA ergehen, kann INUVIKA nach eigenem Ermessen einen solchen Binärcode ganz oder teilweise durch ein im Wesentlichen kompatibles und funktional gleichwertiges Programm ersetzen oder einen solchen Binärcode ändern, um die Verletzung zu vermeiden. Dies ist Ihr einziges Rechtsmittel im Falle eines solchen Anspruchs.


5. KEINE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ANGABEN IN ABSCHNITT 3 DIESER VEREINBARUNG GIBT INUVIKA KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE SOFTWARE, WEDER SCHRIFTLICH NOCH MÜNDLICH. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN ALLE ANDEREN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESETZ, DEM GESCHÄFTSVERKEHR ODER DER HANDELSÜBLICHKEIT ERGEBEN.


6. BESCHRÄNKUNG AUF DIREKTE SCHÄDEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ANGABEN IN ABSCHNITT 3 DIESER VEREINBARUNG IST DIE GESAMTE HAFTUNG UND DER AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF VON INUVIKA FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, HAFTUNGEN, SCHÄDEN, STRAFEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN BESCHRÄNKT SICH AUF NACHGEWIESENE DIREKTE SCHÄDEN, DIE DURCH ALLEINIGE FAHRLÄSSIGKEIT VON INUVIKA VERURSACHT WURDEN, BIS ZU EINEM BETRAG, DER DIE BETRÄGE NICHT ÜBERSTEIGT, DIE DER WIEDERVERKÄUFER AN INUVIKA IN BEZUG AUF IHREN WARTUNGSVERTRAG BEZAHLT HAT (bzw. den von Ihnen direkt an INUVIKA gezahlten Betrag) während der letzten sechs (6) Monate im Rahmen des Wartungsvertrags vor dem Ereignis, das zu einer solchen Haftung geführt hat.


7. KEINE INDIREKTEN SCHÄDEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ANGABEN IN ABSCHNITT 3 DIESER VEREINBARUNG HAFTET INUVIKA IHNEN GEGENÜBER NICHT FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, WIE Z.B. FINANZIELLE ODER KOMMERZIELLE SCHÄDEN, VERLUST VON GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, VON KUNDEN ODER ERSPARNISSEN, KOMMERZIELLEN STÖRUNGEN JEGLICHER ART, KOSTENSTEIGERUNGEN ODER ANDEREN ALLGEMEINEN AUSGABEN, GEWINNEINBUSSEN ODER VERLUST DES MARKENIMAGES, DIE SICH AUS DEM VERTRAG ODER DER NUTZUNG, DER UNSACHGEMÄSSEN NUTZUNG ODER DER NICHTNUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN KÖNNEN, AUCH WENN INUVIKA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON INUVIKA ODER SEINEN WIEDERVERKÄUFERN IHNEN GEGENÜBER, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, DEN IN ABSCHNITT 6 OBEN GENANNTEN BETRAG. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. INUVIKA HAFTET NICHT FÜR DAS EINDRINGEN DRITTER IN DAS INFORMATIONSSYSTEM DES ENDBENUTZERS, SELBST WENN DIESES EINDRINGEN AUF EINEN FEHLER DES INUVIKA-PRODUKTS ZURÜCKZUFÜHREN IST. INUVIKA HAFTET NICHT FÜR ZUGRIFFSSCHWIERIGKEITEN ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DES ZUGRIFFS AUF INFORMATIONEN ODER DATEN AUFGRUND VON PROBLEMEN MIT DEN SOFTWARE-TELEKOMMUNIKATIONSNETZEN ODER ANDEREN TECHNISCHEN SCHWIERIGKEITEN.


8. VERHÄLTNIS ZUM WIEDERVERKÄUFER - Die Beziehung zwischen INUVIKA und seinen Vertriebspartnern oder Wiederverkäufern ist die eines unabhängigen Unternehmers. Nichts darf so ausgelegt werden, dass Vertriebspartner oder Wiederverkäufer zu Partnern, Joint-Venture-Partnern, Vertretern oder Miteigentümern von INUVIKA werden, noch dürfen Vertriebspartner oder Wiederverkäufer im Namen von INUVIKA zu irgendeinem Zweck Verpflichtungen eingehen oder Zusagen machen. Vertriebspartner und Wiederverkäufer haben nicht das Recht, Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen.


9. REGELMÄSSIGE DATENSICHERUNGEN. Während der Laufzeit dieses Vertrags und als Teil der Schadensminderungspflicht werden Sie angemessene Datensicherungsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere führen Sie eine tägliche Datensicherung durch und sichern die relevanten Daten vor allen Abhilfe-, Upgrade- oder sonstigen Arbeiten an Ihren Produktionssystemen. Soweit die Haftung von INUVIKA für Datenverluste nicht bereits durch diesen Vertrag ausgeschlossen ist, haftet INUVIKA bei Datenverlusten nur für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch Sie entstanden wäre.


10. VERJÄHRUNGSFRIST. Alle Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln der Software, der Wartung oder des Supports verjähren 12 Monate nach Ablauf des MSA-Schlüssels, es sei denn, die Parteien haben eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbart. Soweit das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist für alle anderen Schadensersatzansprüche achtzehn (18) Monate nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, das Gesetz sieht eine kürzere Verjährungsfrist vor; in diesem Fall gilt diese kürzere Frist.


11. DATENSCHUTZ


  • (a) INUVIKA informiert Sie hiermit, dass die Erstellung von Datenbanken mit personenbezogenen Daten sowie die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzlich geregelt sind. Wenn Ihre Nutzung der Software auf von Ihnen erhobenen und übermittelten personenbezogenen Daten beruht, kann INUVIKA nicht für Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten haftbar gemacht werden.
  • (b) Sie haben Kenntnis von den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und sichern INUVIKA zu, dass Sie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
  • (c) Sie verpflichten sich, alle Anmeldungen vorzunehmen, alle Genehmigungen zu beantragen und alle Mitteilungen zu machen, die aufgrund der Art der verwendeten Daten und/oder Dateien erforderlich sind.
  • (d) Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software weder in ein Land versandt, übertragen oder exportiert noch in einer Weise verwendet wird, die durch die Exportgesetze des Landes, in dem Sie sich befinden, verboten ist oder gegen diese verstößt, noch in den Iran, den Irak, Libyen, Nordkorea, den Sudan, den Südsudan, Syrien, den Jemen oder ein anderes Land, gegen das nach kanadischem, britischem oder US-amerikanischem Handelsrecht Embargos für Waren und/oder Dienstleistungen bestehen. Darüber hinaus darf die Inuvika-Software nicht an Personen vertrieben werden, die in der Table of Denial Orders, der Entity List oder der List of Specially Designated Nationals gemäß den US-Gesetzen (zusammenfassend als Exportgesetze" bezeichnet) aufgeführt sind. Wenn die Software als exportkontrollierter Gegenstand gemäß den Exportgesetzen identifiziert wird, sichern Sie außerdem zu und gewährleisten, dass Sie kein Staatsbürger eines mit einem Embargo belegten oder anderweitig eingeschränkten Landes sind oder sich in einem solchen Land befinden und dass Ihnen der Erhalt der Software gemäß den Exportgesetzen nicht anderweitig untersagt ist. Alle Rechte zur Installation und Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt werden, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten.
  • (e) Sie sind allein verantwortlich für alle Erklärungen und gesetzlichen und/oder behördlichen Genehmigungen, die für die Nutzung der Software und der Support Services in dem Land erforderlich sind, in dem sie von Ihnen genutzt werden.


12. LAUFZEIT. Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der MSA-Schlüssel für die im Wartungsvertrag mit Inuvika festgelegte Laufzeit in Kraft tritt, sowie für alle Verlängerungen oder Erweiterungen desselben.


13. BEENDIGUNG. Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie die Software von Ihrer Hardware, Ihren Geräten oder Vorrichtungen entfernen und alle Kopien vernichten und dann INUVIKA eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. INUVIKA behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen, wenn Sie gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen oder wenn:


  • (a) Sie haben die Initiative ergriffen, die Software oder bestimmte Entwicklungen von INUVIKA zu ändern;
  • (b) Sie haben die Software oder bestimmte Entwicklungen missbraucht;
  • (c) der Inuvika-Wartungsvertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird.


14. U.S. REGIERUNG ENDBENUTZER. Die Software und die dazugehörige Dokumentation gelten als "kommerzielle Artikel", wie dieser Begriff in der Federal Acquisition Regulation ("FAR") (48 C.F.R.) 2.101 definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in FAR 12.212 verwendet werden, in Übereinstimmung mit FAR 12.212 und DoD FAR Supp. 227.7202-1 bis 227.7202-4. Ungeachtet anderer FAR- oder sonstiger gegenteiliger Vertragsklauseln in einem Vertrag, in den dieser Vertrag aufgenommen werden kann, kann ein Inuvika-Distributor oder -Wiederverkäufer dem staatlichen Endbenutzer die Software und die zugehörige Dokumentation nur mit den in diesem Vertrag festgelegten Rechten zur Verfügung stellen oder, falls der Vertrag direkt mit Inuvika geschlossen wird, erwirbt der staatliche Endbenutzer die Software und die zugehörige Dokumentation. Durch die Nutzung der Software oder der zugehörigen Dokumentation oder von beidem erklärt sich die Regierung damit einverstanden, dass es sich bei der Software und der zugehörigen Dokumentation um "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation" handelt, und erkennt die hierin enthaltenen Rechte und Einschränkungen an.


15. AUTORISIERTE VERTRIEBSHÄNDLER UND WIEDERVERKÄUFER. Die autorisierten Vertriebshändler und Wiederverkäufer von INUVIKA sind nicht berechtigt, Änderungen an dieser VEREINBARUNG vorzunehmen oder zusätzliche Zusicherungen, Verpflichtungen oder Garantien abzugeben, die für INUVIKA verbindlich sind.


16. ABTRETUNG UND UNTERAUFTRAGSVERGABE. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Inuvika keine Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abtreten, es sei denn, sie werden an einen Rechtsnachfolger oder im Rahmen einer Fusion, einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Verkaufs oder einer Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens der Partei abgetreten, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder wie unten beschrieben. Sie müssen INUVIKA über den Abschluss einer zulässigen Abtretung informieren. Vorbehaltlich dieser Einschränkung ist diese Vereinbarung für die Vertragsparteien, ihre Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute. INUVIKA kann Unterauftragnehmer einsetzen, um Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung Dienstleistungen zu erbringen.


17. ÄNDERUNGEN AN DIESER VEREINBARUNG. INUVIKA kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren oder abändern, einschließlich aller referenzierten Richtlinien und anderer Dokumente, und Sie sind verpflichtet, solche Änderungen einzuhalten. Aktuelle Versionen der Vereinbarung werden unter https://www.inuvika.com/licenses/eula veröffentlicht. Wenn eine Änderung Ihre Rechte erheblich einschränkt, werden wir uns in angemessener Weise bemühen, Sie davon in Kenntnis zu setzen (z. B. indem wir eine E-Mail an die von Ihnen in der jeweiligen Bestellung angegebene Kontaktperson für Rechnungsstellung oder Technik oder eine allgemeine E-Mail an Endbenutzer senden). Wenn Sie der aktualisierten Vereinbarung innerhalb von 90 Tagen nach diesen Änderungen schriftlich widersprechen, können Sie als einziges Rechtsmittel die aktuellen Bedingungen beibehalten und sich dafür entscheiden, Ihre Wartungsvereinbarung bei der Erneuerung nicht zu verlängern. Andernfalls gelten bei der Erneuerung die aktualisierten Bedingungen. Bei NFR-Wartungsverträgen ist die Annahme der aktualisierten Vereinbarung Voraussetzung dafür, dass Sie die NFR-Software weiterhin nutzen können. Wenn Sie der aktualisierten Vereinbarung nach deren Inkrafttreten nicht zustimmen, haben Sie kein Recht mehr, die NFR-Software zu nutzen. Um Zweifel auszuschließen, gilt für jede Bestellung die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version des Vertrages, wie sie auf https://www.inuvika.com/licenses/eula veröffentlicht ist.


18. WIE MAN INUVIKA KONTAKTIERT. Sollten Sie sich aus irgendeinem Grund mit INUVIKA in Verbindung setzen wollen, schreiben Sie an den INUVIKA-Kundendienst unter [email protected].


19. WARENZEICHEN. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen nicht das Recht, eine INUVIKA Handels- oder Dienstleistungsmarke zu verwenden.


20. WIDERRUFSFÄHIGKEIT. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein Gesetz, eine Vorschrift oder als Ergebnis einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.


21. GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada.


22. ZUSTIMMUNG ZUR GERICHTSBARKEIT. IM FALLE EINER STREITIGKEIT WIRD, WENN INNERHALB VON 120 TAGEN NACH ENTSTEHUNG DER STREITIGKEIT KEINE GÜTLICHE EINIGUNG ERZIELT WERDEN KANN, DIE BESONDERE GERICHTSBARKEIT DER GERICHTE DER PROVINZ ONTARIO, KANADA, MIT SITZ IN DER STADT TORONTO ZUERKANNT, UNGEACHTET DER MEHRHEIT DER VERTEIDIGER, AUCH IN BEZUG AUF DRINGLICHKEITSVERFAHREN ODER SCHUTZMASSNAHMEN, DURCH EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ODER DURCH ANTRAG.

Zeitplan A

Die vollständige Liste der in der Software enthaltenen Open-Source-Software und anderer Lizenzen von Drittanbietern lautet wie folgt:

FreeRDP

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/


BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG


1. Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.


"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.


"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.


"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.


Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Software-Quellcode, den Quellcode der Dokumentation und die Konfigurationsdateien.


Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.


"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder ihm beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).


"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.


"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugten natürlichen oder juristischen Person absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.


"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.


2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.


3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei eine solche Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, zu dem dieser Beitrag bzw. diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.


4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:


  • (a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
  • (b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
  • (c) Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
  • (d) Wenn der Schutzgegenstand eine "NOTICE"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.


Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks entspricht ansonsten den in dieser Lizenz genannten Bedingungen.


5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.


6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.


7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.


8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.


9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden.


Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.


Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]


Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter


http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0


Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter dieser Lizenz vertrieben wird, in der vorliegenden Form vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend.


Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

libcbor


MIT-Lizenz


Copyright (c) 2014-2017 Pavel Kalvoda


Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:


Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

libcurl


URHEBERRECHTS- UND GENEHMIGUNGSHINWEIS


Copyright (c) 1996 - 2014, Daniel Stenberg, .


Alle Rechte vorbehalten.


Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.


Außer in den Fällen, in denen dies in diesem Hinweis enthalten ist, darf der Name eines Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig verwendet werden, um den Verkauf, die Nutzung oder andere Geschäfte zu fördern


in dieser Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers.

Libfido2


Copyright (c) 2018-2022 Yubico AB. Alle Rechte vorbehalten.


Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.


DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

libiconv


GNU LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE


Version 2, Juni 1991


Copyright (C) 1991 Free Software Foundation, Inc.


51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA


Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.


[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Bibliothek GPL. Sie ist mit 2 nummeriert, weil sie mit der Version 2 der normalen GPL einhergeht].


Präambel


Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist.


Diese Lizenz, die Library General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Software der Free Software Foundation und für alle anderen Bibliotheken, deren Autoren sich entscheiden, sie zu verwenden. Sie können sie auch für Ihre Bibliotheken verwenden.


Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.


Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen festlegen, die es niemandem erlauben, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.


Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.


Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie ein Programm mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.


Unsere Methode zum Schutz Ihrer Rechte besteht aus zwei Schritten: (1) Die Bibliothek wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.


Außerdem möchten wir zum Schutz jedes Verteilers sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von jemand anderem verändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit etwaige Probleme, die von anderen eingebracht wurden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.


Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir wollen die Gefahr vermeiden, dass Unternehmen, die freie Software verbreiten, einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm damit faktisch in proprietäre Software verwandeln. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.


Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU Library General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der normalen Lizenz; lesen Sie sie unbedingt vollständig durch und gehen Sie nicht davon aus, dass irgendetwas darin dasselbe ist wie in der normalen Lizenz.


Der Grund, warum wir für einige Bibliotheken eine separate öffentliche Lizenz haben, ist, dass sie die Unterscheidung verwischen, die wir normalerweise zwischen dem Ändern oder Hinzufügen zu einem Programm und dessen einfacher Verwendung machen. Das Verknüpfen eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu verändern, ist in gewissem Sinne eine einfache Verwendung der Bibliothek und entspricht der Ausführung eines Dienstprogramms oder Anwendungsprogramms. In einem textlichen und rechtlichen Sinne ist die verlinkte ausführbare Datei jedoch ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek, und die gewöhnliche General Public License behandelt es als solches.


Aufgrund dieser unscharfen Unterscheidung hat die Verwendung der gewöhnlichen General Public License für Bibliotheken die gemeinsame Nutzung von Software nicht wirksam gefördert, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht verwendet haben. Wir kamen zu dem Schluss, dass schwächere Bedingungen die gemeinsame Nutzung besser fördern könnten.


Das uneingeschränkte Einbinden von unfreien Programmen würde jedoch die Benutzer dieser Programme aller Vorteile des freien Status der Bibliotheken selbst berauben. Diese Library General Public License soll es Entwicklern von unfreien Programmen erlauben, freie Bibliotheken zu verwenden, während Ihnen als Benutzer solcher Programme die Freiheit erhalten bleibt, die in ihnen enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern. (Wir haben nicht gesehen, wie man dies in Bezug auf Änderungen in Header-Dateien erreichen kann, aber wir haben es in Bezug auf Änderungen in den eigentlichen Funktionen der Bibliothek erreicht). Wir hoffen, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung von freien Bibliotheken führen wird.


Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält von der Bibliothek abgeleiteten Code, während letzteres nur mit der Bibliothek zusammenarbeitet.


Beachten Sie, dass es möglich ist, dass eine Bibliothek unter die gewöhnliche General Public License und nicht unter diese spezielle Lizenz fällt.

GNU LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG

(1) Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek, die einen vom Urheberrechtsinhaber oder einer anderen berechtigten Partei angebrachten Hinweis enthält, dass sie unter den Bedingungen dieser Library General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.


Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.


Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).


Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.


Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.


Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluss; Sie lassen alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.


Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.


2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:


  • a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
  • b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum jeder Änderung angeben.
  • c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
  • d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.


(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).


Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.


Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.


Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.


3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.


Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.


Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.


4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.


Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.


5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.


Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch ein ausführbares Programm, das ein Derivat der Bibliothek ist (weil es Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt.


Abschnitt 6 enthält die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.


Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist.


Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek verlinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist im Gesetz nicht genau definiert.


Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).


Andernfalls, wenn es sich bei dem Werk um ein Derivat der Bibliothek handelt, dürfen Sie den Objektcode für das Werk gemäß den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten.


Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.


6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.


Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:


  • a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
  • b) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
  • c) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
  • d) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.


Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme muss der verbreitete Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.


Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.


7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:


  • a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
  • b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.


8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, zu verlinken oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.


9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.


10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen bei der Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen.


Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.


11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.


Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.


Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.


Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.


12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.


13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.


Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.


14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unseren Entscheidungen von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GARANTIE


15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.


16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.


ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN


Anhang: Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden


Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).


Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.


.


Copyright (C)


Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Library General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.


Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Library General Public License für weitere Details.


Sie sollten ein Exemplar der GNU Library General Public License zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA


Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.


Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:


Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an der von James Random Hacker geschriebenen Bibliothek `Frob' (eine Bibliothek zum Tweaken von Reglern) ab.


, 1. April 1990


Ty Coon, Präsident von Vice


Das ist alles, was es zu sagen gibt!

libjpeg-turbo


libjpeg-turbo unterliegt drei kompatiblen BSD-ähnlichen Open-Source-Lizenzen:


  • Die IJG (Independent JPEG Group)-Lizenz, die im Folgenden aufgeführt ist


Diese Lizenz gilt für die libjpeg-API-Bibliothek und die zugehörigen Programme (jeder von libjpeg geerbte Code und alle Änderungen an diesem Code).


  • Die modifizierte (3-Klausel) BSD-Lizenz, die im Folgenden aufgeführt ist


Diese Lizenz umfasst die TurboJPEG-API-Bibliothek und die zugehörigen Programme sowie das Build-System.


  • Die zlib-Lizenz


Diese Lizenz ist eine Untermenge der beiden anderen und umfasst die libjpeg-turbo SIMD-Erweiterungen.


Einhalten der libjpeg-turbo-Lizenzen


Dieser Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der libjpeg-turbo-Lizenzbedingungen, soweit sie uns bekannt sind.


Wenn Sie eine modifizierte Version des libjpeg-turbo-Quellcodes weitergeben, dann:


  • Sie dürfen keine bestehenden Urheberrechts- oder Lizenzvermerke in der Quelle verändern oder entfernen.


Herkunft - Klausel 1 der IJG-Lizenz - Klausel 1 der modifizierten BSD-Lizenz - Klauseln 1 und 3 der zlib-Lizenz


  • Sie müssen Ihren eigenen Copyright-Vermerk in den Header jeder von Ihnen geänderten Quelldatei einfügen, damit andere erkennen können, dass Sie die Datei geändert haben (wenn es keinen Copyright-Header in der Datei gibt, können Sie einfach einen Hinweis hinzufügen, dass Sie die Datei geändert haben).


Herkunft - Klausel 1 der IJG-Lizenz - Klausel 2 der zlib-Lizenz


  • Sie müssen die README-Datei der IJG einbeziehen und dürfen den Copyright- oder Lizenztext in dieser Datei nicht verändern.


Herkunft - Klausel 1 der IJG-Lizenz


  • Wenn Sie nur libjpeg-turbo-Binärdateien ohne den Quellcode verteilen, oder wenn Sie eine Anwendung verteilen, die statisch mit libjpeg-turbo verknüpft ist, dann:

Ihre Produktdokumentation muss einen entsprechenden Hinweis enthalten:


Diese Software basiert zum Teil auf der Arbeit der Independent JPEG Group.


Herkunft - Klausel 2 der IJG-Lizenz


  • Wenn Ihre Binärdistribution die TurboJPEG-API enthält oder verwendet, dann muss Ihre Produktdokumentation den Text der modifizierten BSD-Lizenz enthalten (siehe unten).


Herkunft - Klausel 2 der modifizierten BSD-Lizenz


  • Sie dürfen den Namen der IJG oder des libjpeg-turbo-Projekts oder seiner Mitwirkenden nicht in der Werbung, in der Öffentlichkeitsarbeit usw. verwenden.


Herkunft - IJG-Lizenz - Klausel 3 der modifizierten BSD-Lizenz


  • Die IJG und das libjpeg-turbo Projekt garantieren nicht, dass libjpeg-turbo frei von Fehlern ist, noch übernehmen wir irgendeine Haftung für unerwünschte Folgen, die sich aus der Verwendung der Software ergeben.


Herkunft - IJG-Lizenz - Modifizierte BSD-Lizenz - zlib-Lizenz




Die modifizierte (3-Klausel) BSD-Lizenz


Copyright (C)2009-2021 D. R. Commander. Alle Rechte vorbehalten.

Copyright (C)2015 Viktor Szathmáry. Alle Rechte vorbehalten.


Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  • Weder der Name des libjpeg-turbo-Projekts noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.


DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.


Warum drei Lizenzen?


Die zlib-Lizenz hätte anstelle der modifizierten (3-Klausel-) BSD-Lizenz verwendet werden können, und da die IJG-Lizenz die Weitergabebedingungen der zlib-Lizenz effektiv subsumiert, hätte dies die libjpeg-turbo-Binärdistributionen effektiv unter die IJG-Lizenz gestellt. Die IJG-Lizenz bezieht sich jedoch spezifisch auf die Independent JPEG Group und dehnt den Schutz von Attribution und Endorsement nicht auf andere Organisationen aus. Daher war es wünschenswert, eine Lizenz zu wählen, die uns den gleichen Schutz für neuen Code gewährt, wie er der IJG für von ihrer Software abgeleiteten Code gewährt wurde.


Unabhängige JPEG-Gruppe (IJG) Lizenz


RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN


Im Klartext:


  • Wir versprechen nicht, dass diese Software funktioniert. (Aber wenn Sie irgendwelche Fehler finden, lassen Sie es uns bitte wissen!)
  • Sie können diese Software für alles verwenden, was Sie wollen. Sie müssen uns nicht bezahlen.
  • Sie dürfen nicht so tun, als hätten Sie diese Software geschrieben. Wenn Sie sie in einem Programm verwenden, müssen Sie irgendwo in Ihrer Dokumentation angeben, dass Sie den IJG-Code verwendet haben.


In Juristensprache:


Die Autoren geben KEINE GARANTIE oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf diese Software, ihre Qualität, Genauigkeit, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Diese Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt, und Sie, der Benutzer, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf ihre Qualität und Genauigkeit.


Diese Software ist urheberrechtlich geschützt (C) 1991-2020, Thomas G. Lane, Guido Vollbeding. Alle Rechte vorbehalten, außer wie unten angegeben.


Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software (oder Teile davon) für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu vertreiben, ohne dass dafür eine Gebühr anfällt, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: (1) Wenn ein Teil des Quellcodes dieser Software weitergegeben wird, muss diese README-Datei enthalten sein, wobei dieser Hinweis auf das Urheberrecht und den Verzicht auf eine Garantie unverändert bleiben muss; und alle Ergänzungen, Löschungen oder Änderungen an den Originaldateien müssen in der begleitenden Dokumentation deutlich angegeben werden. (2) Wenn nur ausführbarer Code weitergegeben wird, muss in der Begleitdokumentation darauf hingewiesen werden, dass "diese Software teilweise auf der Arbeit der Independent JPEG Group basiert". (3) Die Erlaubnis zur Nutzung dieser Software wird nur erteilt, wenn der Nutzer die volle Verantwortung für alle unerwünschten Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.


Diese Bedingungen gelten für jede vom IJG-Code abgeleitete oder darauf basierende Software, nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unsere Arbeit verwenden, sollten Sie uns anerkennen.


Die Verwendung des Namens der IJG-Autoren oder des Firmennamens in der Werbung für diese Software oder von ihr abgeleitete Produkte ist NICHT gestattet. Diese Software darf nur als "die Software der Independent JPEG Group" bezeichnet werden.


Wir erlauben und fördern ausdrücklich die Verwendung dieser Software als Grundlage für kommerzielle Produkte, vorausgesetzt, dass alle Garantie- oder Haftungsansprüche vom Produktanbieter übernommen werden.

libxml2


Sofern im Quellcode nichts anderes vermerkt ist (z.B. die Dateien hash.c, list.c und die trio-Dateien, die unter eine ähnliche Lizenz fallen, aber andere Copyright-Hinweise enthalten), sind alle Dateien:


Copyright (C) 1998-2012 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten.


Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:


Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

nlohmann_json


Die Klasse ist unter der MIT-Lizenz lizenziert:


Copyright © 2013-2022 Niels Lohmann


Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:


Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.


Die Klasse enthält den UTF-8 Decoder von Björn Hoehrmann, der unter der MIT-Lizenz lizenziert ist (siehe oben). Copyright © 2008-2009 Björn Hoehrmann [email protected]


Die Klasse enthält eine leicht modifizierte Version des Grisu2-Algorithmus von Florian Loitsch, der unter der MIT-Lizenz lizenziert ist (siehe oben). Urheberrecht © 2009 Florian Loitsch


Die Klasse enthält eine Kopie von Hedley von Evan Nemerson, die als CC0-1.0 lizenziert ist.

OpenSSL


LIZENZPROBLEME


Das OpenSSL-Toolkit steht unter einer Doppellizenz, d.h. sowohl die Bedingungen der OpenSSL-Lizenz als auch die der ursprünglichen SSLeay-Lizenz gelten für das Toolkit.


Siehe unten für die aktuellen Lizenztexte.


OpenSSL-Lizenz


Copyright (c) 1998-2019 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.


Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.


2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.


3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen den folgenden Hinweis enthalten:


"Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)"


4. Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an [email protected].


5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL-Projekts weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihrem Namen erscheinen.


6. Weiterverteilungen jeglicher Art müssen den folgenden Vermerk enthalten:


"Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL Toolkit (http://www.openssl.org/) entwickelt wurde.


DIESE SOFTWARE WIRD VON THE OpenSSL PROJECT ``im Ist-Zustand'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND THE OpenSSL PROJECT ODER SEINE BEITRAGGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINN; ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.


Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde. Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson ([email protected]) geschrieben wurde.


Original SSLeay-Lizenz


Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young ([email protected])


Alle Rechte vorbehalten.


Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde.


Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist.


Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen beachtet werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code; nicht nur für den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation, die dieser Distribution beiliegt, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit dem Unterschied, dass der Inhaber Tim Hudson ([email protected]) ist.


Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dürfen alle Urheberrechtsvermerke im Code nicht entfernt werden.


Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden.


Dies kann in Form einer Textnachricht beim Programmstart oder in der mit dem Paket gelieferten Dokumentation (online oder in Textform) geschehen.


Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.


2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.


3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen den folgenden Hinweis enthalten:


"Dieses Produkt enthält Verschlüsselungssoftware, die von Eric Young ([email protected]) geschrieben wurde.


Das Wort "kryptographisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen der verwendeten Bibliothek keinen kryptographischen Bezug haben :-).


4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie eine Bestätigung beifügen:


"Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson ([email protected]) geschrieben wurde"


DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.


Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden [einschließlich der GNU Public Licence].

Qt


Die Qt Gesellschaft Qt LGPL Ausnahme Version 1.1


Als zusätzliche Erlaubnis zur GNU Lesser General Public License Version 2.1 darf die Objektcodeform eines "Werks, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie dürfen solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl weitergeben, vorausgesetzt, dass:


(i) die Header-Dateien der Bibliothek nicht verändert wurden; und


(ii) das aufgenommene Material beschränkt sich auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts, Accessoren, Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen; und


(iii) Sie halten die Bedingungen von Abschnitt 6 der GNU Lesser General Public License Version 2.1 ein.


Darüber hinaus können Sie diese Ausnahme auf eine modifizierte Version der Bibliothek anwenden, sofern eine solche Modifikation nicht das Kopieren von Material aus der Bibliothek in die Header-Dateien der modifizierten Bibliothek beinhaltet, es sei denn, dieses Material beschränkt sich auf (i) numerische Parameter; (ii) Datenstruktur-Layouts;


(iii) Accessors und (iv) kleine Makros, Schablonen und Inline-Funktionen mit einer Länge von fünf Zeilen oder weniger.


Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, diese zusätzliche Genehmigung auf eine geänderte Version der Bibliothek anzuwenden.


GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE


Das Qt Toolkit ist Copyright (C) 2015 The Qt Company Ltd.


Kontakt: http://www.qt.io/licensing/


Sie dürfen das Qt Toolkit unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 3, die unten angezeigt wird, verwenden, verbreiten und kopieren.


Diese Lizenz bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License, die Sie in der Datei LICENSE.GPLv3 finden können.

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 3, 29. Juni 2007


Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc.


Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.


Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.


Zusätzliche Definitionen.


Wie hierin verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.


"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das unter diese Lizenz fällt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werks, wie unten definiert.


Eine "Anwendung" ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, aber ansonsten nicht auf der Bibliothek basiert.


Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse wird als eine Art der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle betrachtet.


Ein "kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die bestimmte Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als "Verknüpfte Version" bezeichnet.


Der "Minimale korrespondierende Quelltext" für ein kombiniertes Werk ist der korrespondierende Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes für Teile des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version beruhen.


Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.


Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.


Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.


Übermittlung von geänderten Fassungen.


Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und sich in Ihren Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann können Sie eine Kopie der modifizierten Version übermitteln:


  • a) im Rahmen dieser Lizenz, vorausgesetzt, Sie bemühen sich nach Treu und Glauben, sicherzustellen, dass für den Fall, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht zur Verfügung stellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und ihren Zweck erfüllt, sofern dies sinnvoll ist, oder
  • b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Erlaubnisse dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.


Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.


Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie, wenn das eingebundene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, beide der folgenden Punkte erfüllen:


a) bei jeder Kopie des Objektcodes deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind.


b) Legen Sie dem Objektcode eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.


Kombinierte Werke.


Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die in ihrer Gesamtheit die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Modifikationen nicht einschränken, wenn Sie auch jeden der folgenden Punkte beachten:


a) bei jeder Kopie des Sammelwerkes deutlich darauf hinweisen, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.


b) Legen Sie dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.


c) Bei einem kombinierten Werk, das während der Ausführung Urheberrechtsvermerke anzeigt, ist der Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek in diese Vermerke aufzunehmen sowie ein Verweis, der den Benutzer auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments verweist.


d) Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:


  • 0) Den minimalen korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungscode in einer Form weitergeben, die es dem Nutzer erlaubt, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version zu rekombinieren oder neu zu verlinken, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, und zwar in der Art und Weise, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Weitergabe des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist.
  • 1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der verlinkten Version schnittstellenkompatibel ist, ordnungsgemäß funktioniert.


e) Installationsinformationen zur Verfügung stellen, jedoch nur, wenn Sie andernfalls verpflichtet wären, solche Informationen gemäß Abschnitt 6 der GNU GPL zur Verfügung zu stellen, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen erforderlich sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch Rekombination oder Neuverknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 nutzen, müssen die Installationsinformationen dem minimalen korrespondierenden Quellcode und dem korrespondierenden Anwendungscode beigefügt werden. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in der Art und Weise bereitstellen, die in Abschnitt 6 der GNU GPL für die Übermittlung des korrespondierenden Quelltextes festgelegt ist).


Kombinierte Bibliotheken.


Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, nebeneinander stellen und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie beide der folgenden Punkte erfüllen:


  • a) der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben Werkes beifügen, das auf der Bibliothek basiert, ohne mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert zu sein, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen werden.
  • b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.


Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.


Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.


Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.


Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert, eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.

RapidJSON


Tencent freut sich, die Open-Source-Community durch die Bereitstellung von RapidJSON zu unterstützen.


Copyright (C) 2015 THL A29 Limited, ein Tencent-Unternehmen, und Milo Yip. Alle Rechte vorbehalten.


Wenn Sie eine Kopie der RapidJSON-Binärdatei von Tencent heruntergeladen haben, beachten Sie bitte, dass die RapidJSON-Binärdatei unter der MIT-Lizenz lizenziert ist.


Wenn Sie eine Kopie des RapidJSON-Quellcodes von Tencent heruntergeladen haben, beachten Sie bitte, dass der RapidJSON-Quellcode unter der MIT-Lizenz lizenziert ist, mit Ausnahme der unten aufgeführten Komponenten von Drittanbietern, für die andere Lizenzbedingungen gelten. Wenn Sie RapidJSON in Ihre eigenen Projekte integrieren, müssen Sie möglicherweise die MIT-Lizenz sowie die anderen Lizenzen einhalten, die für die in RapidJSON enthaltenen Komponenten von Drittanbietern gelten. Um die problematische JSON-Lizenz in Ihren eigenen Projekten zu vermeiden, reicht es aus, das Verzeichnis bin/jsonchecker/ auszuschließen, da es der einzige Code ist, der unter der JSON-Lizenz steht.


Eine Kopie der MIT-Lizenz ist in dieser Datei enthalten.

Andere Abhängigkeiten und Lizenzen:

Open-Source-Software, lizenziert unter der BSD-Lizenz:




Die msinttypes r29


Urheberrecht (c) 2006-2013 Alexander Chemeris


Alle Rechte vorbehalten.


Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  • Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.


DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTEN UND BEITRAGSZAHLERN ``WIE SIE IST'' ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE REGENTEN UND BEITRAGSZAHLER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.


Open-Source-Software, lizenziert unter der JSON-Lizenz:


json.org


Urheberrecht (c) 2002 JSON.org

Alle Rechte vorbehalten.


JSON_Prüfer


Urheberrecht (c) 2002 JSON.org

Alle Rechte vorbehalten.


Bedingungen der JSON-Lizenz:


Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:


Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.


Die Software soll für das Gute und nicht für das Böse eingesetzt werden.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.


Bedingungen der MIT-Lizenz:


Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:


Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.


DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

zlib


Hinweis zum Urheberrecht:


(C) 1995-2017 Jean-loup Gailly und Mark Adler


Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.


Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:


  1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
  2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
  3. Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.


Jean-Loup Gailly Mark Adler


[email protected] [email protected]


Wenn Sie die zlib-Bibliothek in einem Produkt verwenden, würden wir es begrüßen, wenn Sie *keine* langwierigen rechtlichen Dokumente unterschreiben müssten. Die Quellen werden kostenlos, aber ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. Die Bibliothek wurde vollständig von Jean-loup Gailly und Mark Adler geschrieben; sie enthält keinen Code von Dritten.


Wenn Sie modifizierte Quellen weitergeben, würden wir es begrüßen, wenn Sie in die Datei ChangeLog history Informationen aufnehmen, die Ihre Änderungen dokumentieren. Bitte lesen Sie die FAQ für weitere Informationen über die Weitergabe von modifizierten Quellversionen.

Zeitplan "B"

abulatTech


Die Lizenzen von Dritten für ******* werden von FabulaTech Sp. z o.o. zu den folgenden Bedingungen vergeben und können von Zeit zu Zeit unter https://www.fabulatech.com/technical-support.html aktualisiert werden


Endbenutzer-Lizenzvertrag


HINWEIS AN DIE NUTZER:


LESEN SIE SORGFÄLTIG DIE FOLGENDE LIZENZVEREINBARUNG. MIT DER NUTZUNG DER MIT DIESER VEREINBARUNG GELIEFERTEN SOFTWARE (DIE "SOFTWARE") ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN. DIE NUTZUNG DIESER SOFTWARE DURCH DEN BENUTZER IST AN DIE EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEKNÜPFT.


Diese SOFTWARE ist ein SHAREWARE-Produkt.


Das bedeutet, dass der Benutzer die Möglichkeit hat, die Nützlichkeit und Funktionalität der Software vor dem Kauf gründlich zu testen. Dieses "Testen vor dem Kauf" ist die ultimative Garantie, dass die SOFTWARE zu Ihrer Zufriedenheit funktioniert. Daher gibt es keine Rückerstattung für den Kauf dieser Produkte.


  1. FabulaTech gewährt Ihnen das Recht, eine Kopie der Version dieser SOFTWARE auf einem beliebigen System für so viele Lizenzen zu nutzen, wie Sie erwerben. Der Begriff "Sie" bezeichnet im Folgenden das Unternehmen, die juristische oder natürliche Person, deren Mittel zur Zahlung der Lizenzgebühr verwendet werden. "Benutzung" bedeutet im Folgenden das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der SOFTWARE. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu verändern oder Lizenz- oder Kontrollfunktionen der SOFTWARE zu deaktivieren, es sei denn, dies ist ein beabsichtigter Teil der Programmfunktionen der SOFTWARE. Wenn Sie zum ersten Mal eine Kopie der SOFTWARE erhalten, wird Ihnen ein Testzeitraum von maximal 15 Tagen gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie für die SOFTWARE gemäß den in der Dokumentation der SOFTWARE angegebenen Bedingungen und Preisen bezahlen; andernfalls müssen Sie die SOFTWARE von Ihrem System entfernen.


Diese Lizenz ist nicht auf ein anderes System oder auf eine andere Organisation oder Person übertragbar. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die SOFTWARE auf Ihrem System verwenden und ihre Nützlichkeit und Funktionalität gründlich bewerten, bevor Sie einen Kauf tätigen. Dieses "Testen vor dem Kauf" ist die ultimative Garantie dafür, dass die SOFTWARE zu Ihrer Zufriedenheit funktioniert; daher verstehen Sie und erklären sich damit einverstanden, dass es für den Kauf der SOFTWARE keine Rückerstattung gibt.


  1. Die SOFTWARE ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt von FabulaTech. Ihre Lizenz überträgt keine Eigentumsrechte an der SOFTWARE und ist nicht als Verkauf von Rechten an der SOFTWARE auszulegen.
  2. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Sie erkennen an, dass kein Eigentumsrecht am geistigen Eigentum der SOFTWARE auf Sie übertragen wird. Sie erkennen ferner an, dass der Titel und die vollständigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE das ausschließliche Eigentum von FabulaTech bleiben und Sie keine Rechte an der SOFTWARE erwerben, außer wie in dieser Lizenz ausdrücklich festgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Kopien der SOFTWARE die gleichen Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der SOFTWARE erscheinen.
  3. Sie stimmen zu, dass Sie nicht versuchen werden, die SOFTWARE ganz oder teilweise zurückzukompilieren, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu disassemblieren.
  4. KEINE WEITEREN GARANTIEN. FABULATECH GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI IST. FABULATECH LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER DAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE ODER DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE UND SIE KÖNNEN AUCH ANDERE RECHTE HABEN, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VARIIEREN.
  5. WIDERRUFSFÄHIGKEIT. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass diese Ungültigkeit die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung nicht berührt.
  6. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. FABULATECH ODER SEINE LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUS DER LIEFERUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN FABULATECH AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON FABULATECH FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DIE VON IHNEN GEZAHLTE LIZENZGEBÜHR, FALLS VORHANDEN.
  7. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FabulaTech, die alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt.


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