Unternehmerische Verantwortung - Inuvika

Unternehmerische Verantwortung


Normen


Die Standards für Lieferanten ("Standards") sind die grundlegenden Erwartungen von Inuvika an seine Lieferanten in Bezug auf soziale und ökologische Bedingungen in allen unseren Märkten. Die Standards werden verwendet, um die Beschäftigungspraktiken und die Einhaltung von Umweltauflagen in Einrichtungen zu bewerten, die von Inuvika verkaufte Produkte oder Dienstleistungen herstellen.


Alle Lieferanten und ihre Einrichtungen, einschließlich aller Unterauftragnehmer, sind an diese Standards gebunden. Als Leitfaden, der den Lieferanten helfen soll, die Erwartungen und Verpflichtungen der Standards für Lieferanten zu verstehen, hat Inuvika die folgenden Richtlinien aufgestellt.


1. Einhaltung von Gesetzen -

Die Zulieferer und ihre Einrichtungen müssen alle geltenden nationalen und/oder lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereiche Arbeit, Einwanderung, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt.

2. Freiwillige Arbeit -

Jede Arbeit muss freiwillig sein. Sklavenarbeit, Kinderarbeit, Arbeit von Minderjährigen, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft werden nicht toleriert. Die Lieferanten dürfen sich nicht am Menschenhandel beteiligen oder diesen unterstützen. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie Verfahren zur Verwaltung der Materialien, einschließlich aller arbeitsbezogenen Prozesse, die in ihre Produkte einfließen, eingeführt haben, um zu gewährleisten, dass sie den Gesetzen über Sklaverei und Menschenhandel entsprechen. Die Arbeitnehmer müssen die Kontrolle über ihre Ausweispapiere behalten können.

3. Arbeitsstunden -

Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern Ruhetage gewähren und sicherstellen, dass die Arbeitszeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und nicht übermäßig lang sind.

4. Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken -

Die Lieferanten müssen Einstellungspraktiken anwenden, bei denen das Alter und das legale Recht auf Arbeit im Land vor der Einstellung genau überprüft werden. Alle Beschäftigungsbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Bezahlung, Ausbildung, Beförderung, Kündigung und Ruhestand, müssen auf der Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen basieren, die Arbeit zu erledigen.

5. Entschädigung -

Die Lieferanten müssen alle Arbeitnehmer mit Löhnen, Überstundenzuschlägen und Sozialleistungen entlohnen, die den gesetzlichen Normen oder Tarifverträgen entsprechen oder diese übertreffen, je nachdem, welche höher sind. Die Zulieferer sind angehalten, Löhne zu zahlen, die den lokalen Industriestandards entsprechen. Die Lieferanten sind angehalten, Löhne und Sozialleistungen zu zahlen, die zur Deckung der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer ausreichen und den Arbeitnehmern und ihren Familien ein gewisses frei verfügbares Einkommen bieten.

6. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen -

Die Zulieferer müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, auf legale und friedliche Weise Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen.

7. Gesundheit und Sicherheit -

Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bieten. Die Lieferanten müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.

8. Schlafsäle und Kantine -

Zulieferer, die ihren Mitarbeitern Wohn- und Essensräume zur Verfügung stellen, müssen für sichere, gesunde und hygienische Einrichtungen sorgen.

9. Umwelt -

Die Lieferanten sollten sicherstellen, dass alle Produktionsstätten die Umweltgesetze einhalten, einschließlich aller Gesetze in Bezug auf Abfallentsorgung, Luftemissionen, Ableitungen, giftige Substanzen und die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Die Lieferanten müssen bestätigen, dass alle Ausgangsmaterialien und Komponenten aus zulässigen Ernten stammen, die mit internationalen Verträgen und Protokollen sowie den lokalen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.

10. Interessenkonflikte -

Lieferanten dürfen keine Geschäfte mit Inuvika-Mitarbeitern abschließen, die einen Interessenkonflikt verursachen.

11. Korruptionsbekämpfung -

Lieferanten dürfen Bestechung, Korruption oder unethische Praktiken weder tolerieren noch zulassen, weder im Umgang mit Amtsträgern noch mit Privatpersonen.

12. Finanzielle Integrität -

Die Lieferanten müssen über alle Angelegenheiten, die mit ihren Geschäften mit Inuvika zusammenhängen, in Übereinstimmung mit den üblichen Buchführungspraktiken, wie z. B. den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) oder den International Financial Reporting Standards (IFRS), genaue Aufzeichnungen führen.